Neuregelung der Lustbarkeitsabgabe bewährt sich

Neuregelung der Lustbarkeitsabgabe bewährt sich

Die Stadt Linz lukrierte im vergangenen Jahr insgesamt 1,344 Millionen Euro durch die Lustbarkeitsabgabe (2017 waren es 1.335 Millionen Euro). Spitzenmonate waren der Mai mit Einnahmen in Höhe von 175.000 Euro, gefolgt von Jänner mit 167.000 Euro, Juli mit 156.000 Euro und Oktober mit 119.000 Euro. Seit der Neuregelung 2016 präsentiert sich die Lustbarkeitsabgabe-Ordnung in zeitgemäßer, klar definierter Form. Wohltätige Veranstaltungen sind jetzt abgabenbefreit, Gastronomen und Handelsbetriebe haben für die Musikanlage keine Abgaben zu entrichten. Dennoch sind für die Stadt stabile und sichere Einnahmen sichergestellt.

„Durch die geänderte Verordnung müssen für Spielapparate höhere Abgaben bezahlt werden als bisher. Zudem haben Betreiber von Wettterminals eine Lustbarkeitsabgabe zu entrichten. Das aus diesen beiden Bereichen resultierende Plus von zehn- bis zwanzigtausend Euro monatlich sichert die städtischen Einnahmen. Der Verzicht auf Bagatellfälle reduziert zudem bei Wirtschaftstreibenden und der Stadt den Verwaltungsaufwand“, erklärt Abgabenreferent Vizebürgermeister Detlef Wimmer.

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LINZ & Profibusiness.world

Date

18.01.2019

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